Was wäre ein Anglerverein ohne seine Flüsse und Seen. Mit Hilfe von Panoramabildern könnt Ihr Euch selber ein Bild von unseren Vereinsgewässern machen (Klickt einfach auf die Fotos)
Angelverbote durch Schutzgebietsausweisung
Durch die Schutzgebietsausweisung des "Landkreis Heidekreis" sind auch Teile unserer Vereinsgewässer mit Angelverbotszonen belegt worden.
In der Zeit vom 01.03. bis 15.07 eines jeden Jahres dürfen folgende ZWEI Seeabschnitte nicht befischt werden.
Erster Teilabschnitt Altenwahlinger See
Obere Seite See Höhe Altenwahlingen
Zweiter Teilabschnitt Lüden- Schweinskuhle
Linke Seite B209 Rethemer Fährbrücke in Richtung Rethem